Termine:
2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben.
Schiessprogramm
5 Schuss Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
1 x 3 Schuss Kurzfeuer Scheibe B4, in 20 Sekunden
1 x 5 Schuss Schnellfeuer Scheibe B4, in 40 Sekunden
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
20 Patronen für die Erfüllung der Schiesspflicht werden den Schützen gratis abgegeben.
Probeschüsse und Wiederholungen des obligatorischen Programms gehen zu Lasten des Schützen.
Nicht verschossene Patronen müssen zwingend zurück gegeben werden, der Kaufpreis wird zurück erstattet (Munitionsbefehl).